UPDATE 28.04.2014: Apple hat ein Tauschprogramm für betroffene iPhones gestartet. Unter https://ssl.apple.com/de/support/iphone5-sleepwakebutton/ kann die Seriennummer geprüft werden. Auch bei bereits erfolgtem Austausch wird die Rechnung anscheinend erstattet. Ich berichte, wenn es bzgl. meines iPhones etwas neues gibt.
Wie dem Titel bereits entnommen werden kann, beschreibt dieser Artikel kurz meine Odyssee durch den Gewährleistungsdschungel hinsichtlich des iPhone 5. Zum Hintergrund: Mein iPhone 5 ist mein geschäftliches Smartphone und zur privaten Nutzung freigegeben. Das iPhone wurde vor 1 1/2 Jahren, sprich am 5.11.2012 erworben und bereits im Februar letzten Jahres befanden sich Staubeinschlüsse hinter dem Kameraglas. Der Austausch des iPhones erfolgte zu diesem Zeitpunkt relativ problemlos.
Bereits 10 Monate nach dem Austausch des iPhones hatte ich wieder einen Defekt. Dieser Defekt äußerte sich dadurch, das der Standby-Schalter nur noch sporadisch ging. Nach einer kurzen Recherche bin ich dann auf den Blogartikel gestoßen, welcher genau meinen Fehler beschreibt: Defekter An/Aus-Schalter beim iPhone 5: Der Power-Button stirbt rechts zuerst.
Na so ein Zufall. Hier wird im Übrigen auch beschrieben, dass es ganz viele Fälle mit dem selben Defekt des iPhone 5 gibt. Auch in den Kommentaren wird heftig diskutiert.
Überprüfung des iPhone 5
Somit habe ich natürlich mein Gerät zur Überprüfung an die beauftragte Reparaturfirma dat repair GmbH (“dat mir dem repair stimmt eigentlich nicht, die Firma müsste korrekterweise dat change GmbH heißen”) gesandt. Eine Antwort ließ nicht lange auf sich warten. Der Inhalt war, dass die Techniker den Mangel bestätigt haben und mein iPhone nicht voll leistungsfähig sei. Konkret wurde der Defekt als “B38 Taste/Schalter – Standbytaste ohne Funktion” beziffert. Weiterhin wurde mir mitgeteilt, dass der Defekt nicht auf einen anfänglichen Mangel zurückzuführen ist.
Mir wurden folgende Möglichkeiten zum ankreuzen angeboten, da sich das iPhone 5 außerhalb des Garantiezeitraums lag:
- Bitte tauschen Sie das Gerät gegen eine Pauschale von 273,70 EUR.
- Bitte senden Sie das Gerät unrepariert und kostenfrei zurück.
- Bitte verschrotten Sie das Gerät kostenfrei, ich verzichte auf die Rücksendung.
Die Verschrottung war mir hierbei die unsympathischste Lösung 🙂 Ganz so einfach wollte ich den Vorfall jedoch nicht hinnehmen, da ich ja einmal irgendwann etwas von Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistung hörte.
Rechtliche Einschätzung
Eines Vorweg: Ich bin kein Anwalt und alle Angaben von mir stellen natürlich keine Rechtsberatung dar. Grundsätzlich gibt es in Deutschland eine zweijährige Frist der gesetzlichen Gewährleistung. Hier sei auch kurz der Unterschied zur Garantie erwähnt: Die Garantie (meist Herstellergarantie) ist eine freiwillige Leistung und kann an bestimmte Bedingungen geknüpft werden. Beim iPhone 5 ist es derzeit so, dass die Herstellergarantie 1 Jahr beträgt. Diese Fristen, bezogen auf Apple Produkte, können auch bei Apple direkt eingesehen werden.
So weit, so gut. Leider steckt auch bei der Sachmängelhaftung der Teufel im Detail. So ist es geregelt, dass die Gewährleistung nur Mängel betrifft, welche beim Erwerb des Gutes bereits angelegt waren. Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass wenn ein Mangel (insbesondere der versteckte Mangel) innerhalb des ersten halben Jahres auftritt, die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass dieser Mangel dann bereits beim Verkauf angelegt worden war. Somit müsste in den ersten sechs Monaten der Verkäufer beweisen, dass dies nicht der Fall ist, wenn er den Gewährleistungsanspruch ablehnen möchte.
Nach diesen sechs Monaten tritt die sog. Beweislastumkehr ein. D. h. ich als Käufer muss dem Verkäufer / Hersteller beweisen, dass der Mangel bereits angelegt war. Diese Beweislastumkehr ist im Übrigen auch auf den o.a. Apple Seiten in der Fussnote 1 beschrieben:
Die Beweislast zum Nachweis, dass ein Mangel (einschließlich versteckter Mängel) bereits bei Annahme der Ware vorhanden war, geht nach Ablauf von 6 Monaten ab Übergang der Ware in der Regel auf den Kunden über.
Diesen Beweis hatte ich gegenüber der Telekom in der Art geführt, als dass ich dem Servicecenter Links zu ähnlichen Fällen übermittelte.
http://modmyi.com/forums/general-iphone-chat/814245-iphone-5-power-button.html
https://discussions.apple.com/thread/4587582?start=0&tstart=0
http://www.youtube.com/watch?v=owzbhSfP29Y
http://forum.chip.de/apple-iphone/iphone-5-bzw-standby-schalter-defekt-1761568.html
http://www.pocketpc.ch/apple-iphone-5/182791-standby-button-rechts-defekt.html
oder auch im eigenen Forum mit ähnlichen Fällen:
Leider reichte dies dem Kundendienst nicht aus und somit wurde die Gewährleistung abgelehnt mit der Stellungnahmen, dass wenn der Fehler von Anfang an angelegt war, das Unternehmen Apple eine Rückrufaktion gestartet hätte. Ein Gutachten erstellen zu lassen oder gar einen Sachverständigen zu beauftragen, der die Qualität des Standby-Schalters überprüft wäre wohl etwas zu kostspielig gewesen.
Ein Anruf im Apple Servicecenter brachte ebenfalls keinen Erfolg, da die Garantie bereits 81 Tage abgelaufen sei. Jedoch hatte der nette Apple Mitarbeiter zumindest bei seinem “Chef” nachgefragt und versucht es doch irgendwie zu regeln.
Mein Fazit:
Ich bin enttäuscht von der Qualität des ach so hochgelobten iPhone. Natürlich kann einmal etwas kaputt gehen. Und wenn es denn ein Einzelfall ist, dann kann man auch auf dem Defekt sitzen bleiben. Ist der Fehler jedoch auf ein minderwertiges Bauteil zurückzuführen – und dies trifft m. E. hier zu – dann sollte Apple hier deutlich mehr Kulanz zeigen.
Hallo,
genau das selbe Problem habe ich derzeit. Ich habe von der Telekom eine Mail zurück bekommen, dass für die Garantie und Gewährleistung die Telekom Mitarbeiter im Shop zuständig sind. Ich habe mir jetzt div. Gesetzestexte ausgedruckt, den E-Mail Verlauf und die Aussage per Mail von datrepair, dass mein Iphone kein mechanisch verursachter oder Wasserschaden besteht.
Die Gewährleistung gilt auch auf Verschleißteile (sofern das Iphone ordnungsgemäß genutzt wurde.)
Und so werde ich auch argumentieren, wenn ich vor den inkompetenten Mitarbeitern im Shop stehe (Die dachten zuerst, es gibt keine 2 Jahre Gewährleistung auf ein Iphone)
Wie soll ich als Nutzer den Knopf ohne mechanische Einwirkung (Gewalt) zerstören? Daraus ist zu schließen, dass das Material nicht für die Nutzung über einen Zeitraum von 2 Jahren ausgelegt ist, und somit liegt ein versteckter Mangel vor. Mal sehen, ob ich so weiterkomme….
Hallo, danke für Deinen Kommentar. Das Problem ist ja leider die Beweispflicht. Halte mich auf dem Laufenden! Ich bin gespannt…
Hallo,
gleiches Problem…
Nun gehts auch um die Gewährleistung…
Ich wünsch Dir viel Glück Ronny! Melde Dich, wenn Du was Neues weißt.
Rückinfo von T-Com:
“Eine kostenfreie Reparatur lehnen wir somit ab.”
Das ist echt ne Frechheit, was die sich da erlauben. Ich bin auf den ersten gespannt, der hier tatsächlich den Klageweg beschreitet. Aber man weiß ja leider nicht was als “Beweis” vor dem Richter ausreicht. Schade.
In Würzburg kann ich Dir die http://www.iphone-garage.de empfehlen, falls Du es nicht tauschen möchtest. (59 Euro und Vasileios ist echt nett)
VG
Ich habe das gleiche Problem. Vodafone weigert sich. Interessiert die gar nicht, was ich als Kunde für einen Ärger damit habe. Habt ihr die Sache schon dem Anwalt übergeben?
Ich hatte ähnliche Probleme mit der Telekom und Datrepair. Bei mir war es das Display welches in Zeitlupe schwarz wurde.
Ebenfalls hingeschickt, selben 3 Möglichkeiten wie oben erwähnt. Fehlercode B06
Bei Datrepair war man mir nicht bereit zu sagen was B06 sei. Apple siehe keine Reparatur vor, deswegen würde auch nicht nach dem Grund des Defektes gesucht. Die Servicemitarbeiterin meinte aber die Telekom müsste für den Schaden aufkommen….die weigerten sich, niemand fühlte sich zuständig, inkompetente Mitarbeiter im Shop, alles das gleiche. Meine Rechtsberatung meinte dann als es um die Definitonen von Gewährleistung und co ging, dass ich jeglichen Anspruch auf Gewährleistung bzw. Nachbesserung verliere sowie ich selbst den Beweisversuch antrete. Nur ein Sachverständiger könne dies….der kostet dann in etwa soviel wie ein Neugerät. Als Kunde ist man dann immer der Dumme! Ich bin irgendwie immer noch sauer…auch wenn es jetzt um die 3 Wochen her ist.
Einzige Lösung besteht darin, das recht neue Austauschgerät dann beim Erscheinen des Iphone 6 zu verkaufen. Das wird in etwa noch um die 250-300 EU einbringen,…ein Plus-Minus-Null geschäft….ein schwacher Trost aber mehr kann man nicht machen.