Google Analytics datenschutzkonform einsetzen

“Na endlich!” – hört man es durch die deutschen Lande raunen. Google Analytics  und der Peter sind jetzt Freunde. Der Datenschutzbeauftragte hat es nun geschafft Google zu überreden überzeugen den hiesigen Webseitenbetreibern diese Last des ewigen Hin- und Hers hinsichtlich des Datenschutzes von den Schultern zu nehmen.

Um was ging es denn eigentlich?

Zu allererst ist noch nicht in unserer deutschen Gerichtsbarkeit abschließend geklärt, ob die IP-Adresse (das ist diese komische Zahl im Muster 82.120.46.15, über welche wir unsere Spuren im Internet hinterlassen) nun personenbezogenes Datum ist oder nicht. M. E. ist diese IP-Adresse vergleichbar mit einem Autokennzeichen und somit ist sie es aus meiner Sicht nicht, aber das ist ja jetzt auch egal. Fakt ist, dass Google nun eine zusätzliche Funktion eingeführt hat – anonymizeIP() – welche nun die IP-Adressen kürzt bzw. unkenntlich macht bevor diese in Google Analysetool ausgewertet werden können.  „Google Analytics datenschutzkonform einsetzen“ weiterlesen

Google Analytics Code in CMS Made Simple einfügen

Um Webcontrolling auf einer Homepage basierend auf CMS Made Simple (meiner Meinung nach ein sehr gutes, stabiles und einfaches Content Management System) durchzuführen ist es erforderlich den Google Analytics Code einzubinden.

Hierfür loggen wir uns in die Administrationsoberfläche (Backend) von CMS Made Simple ein. Unter dem Reiter Layout wählen wir nun den Unterpunkt “Templates” aus. Beim gewünschten Template klicken wir nun auf “Bearbeiten”.

Im unteren Bereich, vor dem body-Tag fügen wir den Analytics Code ein. Damit dieser korrekt von der Template-Engine interpretiert wird ist es nötig literal-Tags vor und hinter den Analytics Code zu setzen.

So sollte das dann aussehen, wenn es fertig ist:

{literal}
<script type=”text/javascript”>
var gaJsHost = ((“https:” == document.location.protocol) ? “https://ssl.” : “http://www.”);
document.write(unescape(“%3Cscript src='” + gaJsHost + “google-analytics.com/ga.js’ type=’text/javascript’%3E%3C/script%3E”));
</script>
<script type=”text/javascript”>
try {
var pageTracker = _gat._getTracker(“UA-xxxxxx-x”);
pageTracker._trackPageview();
} catch(err) {}</script>
{/literal}
</body>

Ist die IP Adresse nun personenbezogenes Datum oder nicht?!?

Die Berichte um datenschutzbedenklichen Einsatz von Webanalysetools reißen nicht ab. Wie in meinem Artikel vom 10. Juli erwähnt soll ja der Einsatz von Google Analytics ein Vertoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz sein.

Der Bundesvergband Digitale Wirtschaft (BVDW) teilt diese Auffassung nicht. Im Bericht von Heise Online stellt der Verband fest, dass ein Hinweis auf der Webseite ausreichend ist um dem §13 TMG genüge zu tun. Auf der Webseite des BVDW geht weißt man auf zwei Gerichtsurteile hin, welche unterschiedlicher nicht sein können. Das Urteil des Amtsgerichts Berlin Mitte (Aktenzeichen: 5 C 314/06) vertritt die Auffassung, dass die IP Adresse personenbezogenes Datum ist. Dem gegenüber steht das erst vor kurzem ausgesprochene Urteil des AG München (Aktenzeichen: 133 C 5677/08 ).

Um es Webseitenbetreiber nicht allzu schwer zu machen und der sinnlossen Abmahnwelle bezüglich irgendwelcher Verstöße gegen das Telemediengesetz entgegenzutreten ist der Trend hin zum letzteren Urteil meines Erachtens wichtig und auch wünschenswert.

Datenschutz und Google Analytics: Ein Widerspruch?!?

Wie ich ja bereits in meinem Blog berichtete ist es problematisch hierzulande Google Analytics einzusetzen. Gemäß einer Pressemitteilung des ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein) vom 08. Juli 2008 ist der Einsatz eines Webseitenbetreibers dieses Tools ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz.

Auch in der XING – Diskussion “Ist Google Analytics böse?” wird darauf hingewiesen, dass der Einsatz problematisch sei. Der von mir vorgebrachten Problematik, dass die Daten außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes gespeichtert und ausgewertet werden, wurde lapidar mit dem Stichwort: Safe Harbour abgetan. Dieses Problem scheint jedoch zumindest nach der Ansicht des ULD eine etwas größere Rolle zu spielen, als es in der Diskussion erörtert wurde.

Interessant zu lesen sind in dieser Hinsicht auch die Anschreiben des ULD an die Webseitenbetreiber und an Google selbst.